Das Familienrecht ist ein hochsensibler Bereich, in dem insbesondere Fingerspitzengefühl gefordert ist.
Meist kochen die Emotionen der Eheleute hoch, die als Horrorvorstellung in einen "Rosenkrieg" ausarten können. Kinder sind die Hauptbetroffenen solcher Auseinandersetzungen. Daher ist es notwendig, unverzüglich juristischen Rat einzuholen, gleichzeitig aber eine Kooperation und Kommunikation der Konfliktparteien anzustreben.
Gerade bei Involviertsein von Kindern ist es äußerst wichtig, dass die getrenntlebenden Eheleute schnell wieder versuchen müssen in eine gute Kommunikation zueinander zu gelangen. Denn eins ist offensichtlich, diese muß zum Wohl der Kinder über mehrere Jahre Bestand halten.
Ich strebe daher bei Konflikten zwischen den Eheleuten bereits in einem frühen Stadium an, weitere Stellen wie Jugendamt, Eheberatungsstellen, Psychologische Beratungsstellen zu kontaktieren, damit hier insbesondere zum Wohl der Kinder diese Ziele erreicht werden können.
Selbstverständlich ist Voraussetzung hierzu die Kooperationsbereitschaft beider Parteien.
Neben dieser Zielsetzung wird selbstverständlich der formale Weg der Trennung einzuhalten sein, so dass alle regelungsbedürftigen Punkte juristisch kompetent erledigt werden müssen.
Auch hier sollte daher vorrangig das Ziel sein eine einvernehmliche Einigung der Parteien vor einer streitigen Lösung zu erzielen.
Das Tätigkeitsfeld umfasst insbesondere die Bereiche
- Problembereiche Scheidung
- Scheidungsvereinbarung
- Getrenntleben
- Umgangsrecht
- Elterliche Sorge
- Zugewinn
- Unterhalt (Trennungs- und Nachehelicher Unterhalt)