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Haben Sie auch gerade Post eines Rechtsanwalts aus Hamburg erhalten und werden nunmehr aufgefordert, sowohl eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben, als auch eine Schadensersatzforderung in Höhe von meist EUR 10.000,00 auszugleichen und wurde Ihnen hierbei eine sehr kurze Frist als Entgegenkommen gesetzt? Hierbei werden meist noch Urteile zitiert oder beigefügt, welche bereits zu Gunsten der Musikindustrie entschieden haben?

Darüberhinaus wird eine Auflistung der Dateien per Screenshot beigelegt, welche als Beweis dafür dienen sollen, dass Sie entsprechende Verwertung vorgenommen haben?

Ihnen wird vorgeworfen, dass Sie unerlaubt geschützte Tonaufnahmen verwertet haben, indem Sie zahlreiche komprimierte Musikdateien (sogenannte MP3-Files) illegal heruntergeladen bzw. zum Herunterladen verfügbar gemacht haben. Sie seien demnach Teilnehmer von sogenannten Musik-Tauschbörsen und haben unter Zuhilfenahme der Programme wie Bearshare, Limewire, Morpheus entsprechende Kopiervorgänge in Gang gesetzt.

Vielleicht wurden Sie auch von der Staatsanwaltschaft angeschrieben und sollen sich zu dem Vorwurf äußern? Auch in diesem Fall, sollten Sie sich juristischer Hilfe bedienen. Der Rechtsanwalt könnte hierbei im ersten Schritt die Ermittlungsakte anfordern.

Auf alle Fälle ist in beiden Fällen Vorsicht geboten!!!! Unterschreiben Sie auf keinen Fall die Unterlassungserklärung und lassen sich vorher von einem auf Multimedia/Internetrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten.

Diese Schreiben setzen eindeutig den Adressaten unter zeitlichen Druck und vermitteln daher den Eindruck, dass die Forderungen berechtigter Natur sind, so dass der Adresse besser auf das "Angebot" des Rechtsanwalts eingehen sollte, bevor die Forderung noch höher ausfällt und auch die Angelegenheit vor Gericht erstritten werden wird, so dass noch weitere Kosten anfallen könnten.

Die Fälle sind jedoch nicht so einfach gelagert, wie dies scheinen mag. Und zur Klarstellung vorab: die Fristen sind definitiv viel zu kurz angesetzt. Sie haben sehr wohl die Möglichkeit sich zeitlich angemessen mit dem Fall zu befassen und diesen überprüfen zu lassen.

Auch der Umstand, dass hier bereits einige Urteile erstritten wurden bedeutet nicht, dass jegliche Verteidigung aussichtlos erscheint. Die Vielzahl der Urteile wurden Regional in Hamburg entschieden, dies ist Sitz der meisten Auftraggeber (edel records, Warner Music) Nunmehr folgten Köln und Düsseldorf (Sitz von EMI Music) Hier werden zukünftig sich hoffentlich noch weitere Gerichte mit dem Fall auseinandersetzen, so dass zu erwarten ist, dass es auch noch andere zugunsten der Betroffenen erstrittene Urteile geben wird.

Wenn man sich die Urteile anschaut, so fällt auf, dass sich die Gerichte mit einer Vielzahl von Fragen überhaupt nicht auseinandergesetzt haben.

Bei einer Vielzahl der betroffenen Personen handelt es sich um Minderjährige. Hier wissen oft die Eltern überhaupt nicht, was Ihre Kinder im Netz so treiben, vielleicht auch mangels Fachkenntnisse sich auch nie damit auseinandergesetzt haben. Wenn nunmehr Eltern solche Schreiben erhalten und sich dann in die Materie einarbeiten, nachdem Sie erfahren was überhaupt eine Tauschbörse ist, sind diese verständlicherweise der Auffassung, dass weder sie noch die Kinder zur Verantwortung gezogen werden können. Minderjährige wissen nämlich oftmals nicht was sie tun. Hier möchte ich gerade einen wichtigen Aspekt erwähnen: Eine Vielzahl von Betroffenen hat berichtet, dass Sie auf der Startseite bei "Bearshare" zur Nutzung des Angebots zwei Optionsmöglichkeiten hatten: Auf der linken Seite wurde ein animiertes Symbol (ein Bär mit Kopfhörern) angeboten, welches man als Icon anklinken konnte und auf der rechten Seite befand sich einfach ein statisches Icon mit dem Hinweis kostenpflichtig.

Nun ist die Antwort sicherlich nicht so schwer auf die Frage, welches Icon wohl bei einem minderjährigen Kind angeklickt werden wird. Kann man den Kindern hieraus einen Vorwurf machen? Hätten nicht gerade hier Schutzmechanismen des Anbieters eingebaut werden müssen, um ein weiteres Vorgehen zu verhindern. Ich vertrete die Auffassung, dass dies unbedingt hätte so sein müssen. Und nun sollen noch die Eltern, die meist ihren Kindern in Sachen Internet weit unterlegen sind zur Verantwortung gezogen werden? Auch hier vertrete ich die Ansicht, dass dies sicherlich nicht sein kann.

Als die erste Flut der Anschreiben des Rechtsanwalts eintraf, waren plötzlich die Icons wie vorstehend geschildert nicht mehr vorhanden! Weshalb dies geschah liegt auf der Hand und muß hier nicht weiter kommentiert werden.

Was den Minderjährigenschutz anbelangt, so gibt es auch nunmehr ein Urteil des Landgerichts Köln vom 06.März 2007, in welchem der Minderjährigenschutz ausgehebelt zu sein scheint und die Eltern zur vollen Verantwortung gezogen werden sollen. Auch wenn man dieses Urteil liest, sollte man nicht in Panik verfallen. Dieses Urteil hat sich ebenfalls nicht mit den wesentlichen Punkten aller Fälle auseinandergesetzt, die hätten geprüft werden müssen.

Fazit: Wichtig ist im ersten Schritt zunächst eine Klärung des Sachverhalts. Was ist passiert, wer hat was gemacht und was ist nachweisbar. Auf jeden Fall sollte man sich umfassend beraten lassen.